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So rechnest du Trocknungsarbeiten auf dem Flachdach ohne Stress ab

Minuten noch

Wie Du sicherlich weißt, sind Trocknungsarbeiten auf dem Flachdach nach VOB Besondere Leistungen und müssen vom Bauherrn bezahlt werden. Ganz so einfach ist es leider nicht und es führt immer wieder zu Diskussionen.

Immer wieder unschöne Diskussionen mit dem Bauleiter

Erst letztens hatte ich eine Diskussion mit einem Bauleiter, die wirklich keinen Spaß gemacht hat. Er meinte, wenn wir früher gekommen wären, hätte es auch nicht geregnet, dann wären die Trocknungsarbeiten nicht angefallen. Erst wenn er uns einen genauen Termin vorgibt zum Beginn der Baustelle und es regnet einen Tag vorher, dann würde er die Arbeiten bezahlen. Lächerlich!

Es handelte sich um eine Terrasse auf einem Neubau. Ein termingenauer Beginn der Arbeiten war im Hinblick auf die Nebengewerke und Bausituation nicht erforderlich. Wenn man uns in der heutigen Zeit, in der Materiallieferprobleme und Verschiebungen Standard sind, nicht ein bisschen Flexibilität bei der Ausführung der Arbeiten lässt, dann habe ich dafür kein Verständnis. Was wäre denn, wenn er uns einen Termin vorgibt, an dem es vorher geregnet hat, aber wir kommen eine Woche später in einer Trockenphase? Das ist dann in Ordnung, oder wie?

Wie auch immer. Du kennst das. Es gibt oft Stress mit dem Bezahlen der Trocknungsarbeiten. Keine Frage, es ist eine unglückliche Situation, wenn es an einem Projekt viel regnet. Der Dachdecker kann zwar nichts dafür, aber der Bauherr auch nicht. Er muss extra zahlen. Und wenn du Bauherr wärst, wärst Du auch nicht glücklich über Zusatzkosten.

Trocknungsarbeiten sind Besondere Leistungen nach VOB

Bevor ich Dir aber erkläre, wie ich die ganze Problematik vom Tisch bekomme, jetzt erstmal zur rechtlichen Situation. In der VOB Teil gibt es zu jeder DIN den Punkt 4 Besondere Leistungen nach VOB und Nebenleistungen nach VOB. Besondere Leistungen hat der Auftraggeber separat zu bezahlen. Nebenleistungen musst Du in Deine Leistungen mit einkalkulieren.

Das Thema Trocknungsarbeiten ist in der VOB Teil C DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten so beschrieben:

VOB - Abrechnung von Trocknungsarbeiten des Flachdachs auf einer Baustelle

VOB - Abrechnung von Trocknungsarbeiten des Flachdachs auf einer Baustelle

Die Frage, die sich stellt, ist: Was sind besondere Maßnahmen gegen Feuchtigkeit und Nässe? Denn in der DIN 18299 (allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) unter 4.1.10 steht, dass „Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet werden muss, und seine erforderliche Beseitigung“ eine Nebenleistung nach VOB ist und eben nicht gesondert bezahlt werden muss.

Was ist aber damit gemeint? Es meint das Regenwasser, welches während der laufenden Arbeiten anfällt sowie das abendliche Sichern, z.B. Abschotten. Diese Leistungen müssen nicht unbedingt bezahlt werden. Es sei denn, Deine Baustelle war für den Sommer geplant, und verschiebt sich in eine schlechtere Jahreszeit. Dann kannst du auch hier zusätzliche Kosten geltend machen. Ist aber ein eigenes Thema, auf das ich jetzt nicht näher eingehe.

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Google mal nach Schriftenreihe, Band 12 vom ZVDH. Im Abschnitt 2 Winterbaustellen ist das sehr gut beschrieben (ist von 2011, aber soweit ich weiß müsste das alles noch aktuell sein).

Zurück zu den Trocknungsarbeiten, die eine besondere Leistung nach VOB sind und separat vergütet werden. In der Regel sind das morgendliche Trocknungsarbeiten vor Beginn der Arbeiten. Oder auch das Entfernen von Tau oder Reif. Wobei bei Eis und Schnee – oder auch Tau – kommt die DIN 18299 4.2.16 zu Tragen. Dort ist klar definiert, dass „Zusätzliche Leistungen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee“ eine Besondere Leistung nach VOB ist.

Wir legen im Herbst oft eine Plane aufs Flachdach. Dann haben wir kein Tau drauf und können am nächsten Tag die ersten 100m² schon mal ohne Trocknen bearbeiten. Den Rest macht dann die Sonne. Das wäre dann aber eine Sicherungsmaßnahme, die der Bauherr unter Umständen nicht bezahlen müsste.

Bezahlung nur bei Zustimmung

Und jetzt kommt der Knackpunkt. Du bekommst diese Arbeiten alle nur bezahlt, wenn der Auftraggeber zustimmt. Im VOB Text steht „In Abstimmung mit dem Auftraggeber“. Was ist aber wenn der sagt Trocknungsarbeiten zahlt er nicht. „Kommt doch wieder, wenn es trocken ist!“ Dann stehst du da und kannst Deine Leute nach Hause schicken, oder du trocknest dann doch ohne Bezahlung. Insgesamt eine sehr unglückliche Situation für alle Beteiligten.

Meine Lösung: Trocknungsarbeiten pauschal anbieten

Aber ich habe eine Lösung, die ich zu 80 % umsetzen kann bei den nicht öffentlichen Auftraggebern. Ich verkaufe die Trocknungsarbeiten gleich pauschal mit. Egal in welchem Umfang sie anfallen. Mein Text lautet hier so:

Besondere Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Feuchtigkeit und Nässe. Entfernen/Absaugen von Wasser und Trocken der Dachflächen bei Erfordernis über die gesamte Dauer der Bauzeit. Schnee- und Eisräumung ist in dieser Leistung nicht enthalten.

Der Quadratmeterpreis richtet sich nach der Jahreszeit und den zu erwartenden Niederschlägen. Im Sommer kommst du sicher mit 3 € hin, wobei im Winter auch mal bis zu 12 € anfallen können. Die lassen sich aber nach meiner Erfahrung schlecht verkaufen. Meist bin ich bei einem Preis zwischen 5 und 8 € pro m². Gas ist da inklusive. Wenn Du eine Sommerbaustelle hast, und es hat sich zum Schluss herausgestellt, dass du wirklich keine einzige Stunde getrocknet hast, muss man auch manchmal auf diese Leistung verzichten im Nachhinein. Aber ich denke das können wir verkraften, wenn es gut gelaufen ist.

Diese eine Position sorgt aber nicht nur dafür, dass wir die Arbeit bezahlt bekommen. Sie spart auch noch richtig viel Zeit ein.

Wir müssen nicht mehr:

  • die Besondern Maßnahmen mit dem Auftraggeber abstimmen,
  • die Arbeit unterbrechen, falls der Auftraggeber sagt, wir sollen kommen wenn
    es trocken ist,
  • Rapportzettel schreiben und bei unseren Jungs hinterher sein, dass sie die Rapporte auch schreiben
  • beim Auftraggeber nachfassen, dass die Rapporte unterschrieben werden.
  • die Rapporte in die Rechnungen übertragen
  • uns über gekürzte Rechnungen ärgern.

Außerdem sind die Auftraggeber auch zufrieden. Du hast das Thema einmal mit ihm geklärt und er weiß genau, was er zu zahlen hat. Er ist nicht jedes Mal verärgert, wenn er einen neuen Rapport auf den Tisch bekommt. Er spart auch Zeit, weil er nicht jeden Tag einen Zettel unterschreiben und zurückschicken muss.

Weniger Stress und mehr Spaß an der Arbeit

Das alles trägt dazu bei, dass die Stimmung bei allen Beteiligten besser ist. Denn wir wollen ja Spaß haben beim Arbeiten. Ich kann Dir nur empfehlen, zu versuchen, diese Pauschale zu verkaufen. Besonders jetzt, wenn es in den Herbst und Winter reingeht. Meine Erfahrung ist, dass bis zu 80 % die Auftraggeber mitspielen. Ein paar wirst Du nicht überzeugen können. Denen bietest Du dann die Trocknungsarbeiten auf Stunden an und schätzt im Vorfeld die Stunden ein. Ist nicht ganz so effizient, hilft aber auch sehr, dass Dein Geld bekommst und weniger Diskussionen bei der Ausführung hast. Bei den Öffentlichen habe ich es noch nicht probiert, könnte mir aber vorstellen, dass die auch mitmachen, um Arbeit zu sparen und Kostensicherheit zu haben.

Kontakt und Feedback

Ich freue mich auf Feedback. Hier findest du mich

Beste Grüße
klausvomdach

-keinem Trend folgend-
-versuche immer das Gute im Menschen zu entdecken-
-Zahlenfetischist-
-Splitboardtourengeher-

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  1. Danke für diesen sehr aufschlussreichen Artikel, Klaus! Deine Erfahrung mit Trocknungsarbeiten und die kreative Lösung, solche Leistungen pauschal anzubieten, ist eine hervorragende Idee, um Reibungen zu minimieren und Diskussionen zu vermeiden. Ein weiterer Punkt, der vielleicht hilfreich sein könnte, wäre die klare und detaillierte Dokumentation der Wetterverhältnisse und des Zustandes des Dachs vor Arbeitsbeginn. Dies könnte dabei helfen, eventuelle Missverständnisse oder Streitigkeiten mit dem Auftraggeber bezüglich der Notwendigkeit von Trocknungsarbeiten zu klären und damit eine noch transparentere Abrechnung zu ermöglichen.

    1. Hallo Dachdecker. Du hast Recht. Die Dokumentation ist wichtig. Am Besten mit Bildern. Wenn Du die Pauschale vereinbart hast, kannst Du Dir allerdings das auch sparen. Grüße

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