Kunden, die zu spät zahlen, sind für viele Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe ein echtes Ärgernis - nicht nur prinzipiell, sondern auch finanziell. Denn verspätete Zahlungen kosten dich Liquidität, Zeit und manchmal auch Nerven. Die gute Nachricht: Du kannst Verzugszinsen verlangen. Rechtssicher, einfach und ohne großen Aufwand. In diesem Artikel zeige ich dir, wie du das machst, wann du es darfst und wie du mit einem kostenlosen Online-Rechner in zwei Minuten deinen Anspruch berechnest. Mit Mustertext für die Mahnung und einem praktischen Rechenbeispiel.
Warum Verzugszinsen? Ein Rechenbeispiel macht’s klar
Angenommen, dein Kunde zahlt eine Rechnung über 100.000 Euro einen Monat zu spät. Dann liegt dein Anspruch auf Verzugszinsen bei aktuell rund 988 Euro.
Und jetzt denk das mal übers Jahr hinweg weiter: Wenn du im Schnitt immer auf 100.000 Euro wartest, weil Rechnungen zu spät bezahlt werden, entgehen dir jährlich über 10.000 Euro – nur weil du die Zinsen nicht geltend machst.
Auch kleine Betriebe haben da oft unterschätztes Potenzial. Und bei größeren oder öffentlichen Auftraggebern solltest du dich sowieso nicht scheuen, Verzugszinsen einzufordern.
Und wenn ein sogenannter Stammkunde regelmäßig zu spät zahlt – ist das dann wirklich ein guter Stammkunde?
Wann darfst du Verzugszinsen berechnen?
Damit du Verzugszinsen verlangen kannst, müssen ein paar Bedingungen erfüllt sein:
- Deine Forderung ist berechtigt – das heißt: keine offenen Mängel, kein unklarer Leistungsstand, kein Streit über das Aufmaß.
- Der Kunde ist in Verzug – das heißt: die Rechnung ist fällig und die Frist abgelaufen.
Je nach Vertragsgrundlage gelten unterschiedliche Regeln.
Verzugszinsen nach BGB (zum Beispiel bei privaten oder freien Verträgen)
Verzug beginnt 30 Tage nach Zugang der Rechnung, wenn keine Zahlungsfrist vereinbart wurde – auch ohne Mahnung.
Verzugszinsen nach VOB (bei Bauverträgen)
Der Verzug beginnt frühestens nach 21 Tagen, bei Schlussrechnungen oft erst nach 30 oder sogar 60 Tagen, je nach Vereinbarung.
Mahnungen schreiben mit Verzugszinsenankündigung
Auch wenn du rechtlich nicht immer eine Mahnung benötigst, sind die in der Praxis sinnvoll. Denn erstens dokumentierst du sauber, zweitens zeigt sich der Kunde oft erst dadurch zahlungsbereit, und drittens kündigst du darin die Verzugszinsen klar an.
Mustertext für deine erste Mahnung
Betreff: Zahlungserinnerung zu Ihrer Rechnung Nr. [Rechnungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Durchsicht unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass die unten aufgeführte Rechnung noch offen ist. Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag bis spätestens zum [Datum].
Falls Ihre Zahlung inzwischen erfolgt ist, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Hinweis:
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 286 Abs. 3 BGB sowie weitere Mahnkosten zu berechnen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
[Dein Name / Firma]
Verzugszinsen berechnen - Schritt für Schritt
Mit diesem kostenlosen Online-Tool kannst du deine Verzugszinsen schnell und zuverlässig berechnen. So funktioniert’s:
- Gib den offenen Betrag ein, zum Beispiel 100.000 €.
- Wähle das Datum, ab dem der Verzug beginnt – meist der Tag, an dem die Mahnung eingegangen ist.
- Wähle „Handelsgeschäft“ als Art des Geschäfts.
- Zinsmethode: Wähle Act/Act (kalendertaggenau).
- Klicke auf Berechnen – fertig.
Der Verzugszinssatz liegt derzeit bei Basiszinssatz plus 8 Prozent, wird aber auf der Seite automatisch aktualisiert. Das Ergebnis kannst du einfach per Screenshot sichern und deiner nächsten Mahnung beifügen.
So versendest du deine Mahnung rechtssicher
Eine Mahnung per E-Mail reicht, wenn du weißt, dass der Kunde zuverlässig reagiert - sobald er antwortet, gilt die Mail als zugestellt. Eine Mahnung per Fax oder Einschreiben solltest du verwenden, wenn du auf Nummer sicher gehen willst. Das gilt besonders bei Auftraggebern, die auf Zeit spielen oder nicht reagieren. Nur wenn du den Zugang der Mahnung nachweisen kannst, kannst du Verzugszinsen auch rechtlich durchsetzen, notfalls mit einem Mahnbescheid.
Fair bleiben, aber konsequent handeln
Natürlich möchtest du kein unnötiges Fass aufmachen. Aber wenn du gute Arbeit leistest und fristgerecht fertig bist, darfst du auch pünktliche Bezahlung erwarten. Verzugszinsen sind nicht unverschämt, sie sind dein gutes Recht. Anders sieht es aus, wenn du selbst in Verzug bist, schlecht geliefert oder Termine nicht eingehalten hast. Dann solltest du genau abwägen, ob eine Zinsforderung klug ist.
Fazit: Mit klarer Linie zu mehr Liquidität und Verlässlichkeit
Verzugszinsen sind kein bürokratischer Kleinkram, sondern ein echtes Instrument, um deine Liquidität zu sichern und dein Unternehmen fair zu führen. Mit der richtigen Vorgehensweise - klarer Mahnung, einfachem Online-Rechner und einem sauberen Prozess - kannst du deine Ansprüche rechtssicher durchsetzen.
Und vielleicht hilft genau das, dass Kunden künftig wieder pünktlich zahlen.